Weitere Konzentrationen
Schwefelsäure 96% EN899 (420kg Palette)
Anzahl | Stückpreis | Grundpreis |
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Ab 1 Palette |
651,00 €*
|
1,55 €* / 1 Kilogramm |
Ab 2 Paletten |
613,20 €*
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1,46 €* / 1 Kilogramm |
Ab 4 Paletten |
583,80 €*
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1,39 €* / 1 Kilogramm |
Ab 6 Paletten |
571,20 €*
|
1,36 €* / 1 Kilogramm |
Produktinformationen Schwefelsäure 96% EN899
Hochkonzentrierte farblose Flüssigkeit die den Anforderungen der DIN EN 899 Qualität entspricht (Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch).Anwendung Schwefelsäure 96% EN899
Landwirtschaft:Alle Angaben ohne Gewähr!
Aussehen | klar bis schwach trüb |
Färbung | farblos bis schwach gefärbt |
Gehalt | > 95,0 % |
Eisen (Fe) | < 100 ppm |
Schwefeldioxid (SO2) | < 100 ppm |
- Fermenter/Gärrestelager als pH-Stabilisierung
- pH-Stabilisierung
- Gasaufbereitung/Wäscher
- Herstellung von Düngemittel
- Katalysator
- Reaktionshilfsmittel
- Ätzen von Halbleitern
- chemische Industrie
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäß HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.
Pflicht zur Endverbleibserklärung
Die Endverbleibserklärung ist ein von dem Warenempfänger zu unterschreibendes Dokument, in dem die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und ggf. das Empfängerland dokumentiert sind.
Die Endverbleibserklärung ist vom 01.01. – 31.12. desselben Jahres gültig.
Wenn Sie einen Artikel bestellen, für den eine Endverbleibserklärung notwendig ist, füllen Sie bitte das bei dem Artikel hinterlegte Formular aus und senden sie es mit der Bestellung an uns zurück. Danach wird Ihre Bestellung bearbeitet.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05
Ätzwirkung
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