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Schwefelsäure 95/97 % chem. rein (420kg Palette)
Anzahl | Stückpreis | Grundpreis |
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Ab 1 Palette |
680,40 €*
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1,62 €* / 1 Kilogramm |
Ab 2 Paletten |
642,60 €*
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1,53 €* / 1 Kilogramm |
Ab 4 Paletten |
613,20 €*
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1,46 €* / 1 Kilogramm |
Ab 6 Paletten |
600,60 €*
|
1,43 €* / 1 Kilogramm |
Produktinformationen Schwefelsäure 95/97 % chem. rein
Schwefelsäure 95/97% chemisch rein ist eine hochkonzentrierte farblose Flüssigkeit und gehört zu den stärksten Säuren und wirkt stark ätzend.
Anwendung Schwefelsäure 95/97 % chem. rein
Chemische Industrie:Alle Angaben ohne Gewähr!
Schwefelsäure | 95 – 97 |
Dichte bei 20°C | 1.83 – 1.84 g/ml |
Eisen | < 2 mg/l |
SO2 | < 10 mg/l |
Stickoxide | < 10 mg/l |
Aluminium | < 0.1 mg/l |
Arsen | < 0.01 mg/l |
Blei | < 0.1 mg/l |
Antimon | < 0.1 mg/l |
Cadmium | < 0.01 mg/l |
Chrom | < 0.3 mg/l |
Cobalt | < 0.01 mg/l |
Kupfer | < 0.15 mg/l |
Mangan | < 0.1 mg/l |
Quecksilber | < 0.02 mg/l |
Molybdän | < 0.1 mg/l |
Nickel | < 0.4 mg/l |
Zink | < 0.1 mg/l |
Selen | < 1.5 mg/l |
Ammonium | < 5 mg/l |
Vanadium | < 0.15 mg/l |
Calcium | < 0.1 mg/l |
Chlorid | < 1 mg/l |
Fluorid | < 1 mg/l |
Lichtdurchlässigkeit | > 90 % |
Farbe (APHA) | < 15 |
Glührückstand/Asche | < 10 mg/l |
- Fermenter/Gärrestelager als pH-Stabilisierung
- pH-Stabilisierung
- Gasaufbereitung/Wäscher
- Herstellung von Düngemittel
- Katalysator
- Reaktionshilfsmittel
- Ätzen von Halbleitern
- chemische Industrie
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäß HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.
Pflicht zur Endverbleibserklärung
Die Endverbleibserklärung ist ein von dem Warenempfänger zu unterschreibendes Dokument, in dem die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und ggf. das Empfängerland dokumentiert sind.
Die Endverbleibserklärung ist vom 01.01. – 31.12. desselben Jahres gültig.
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Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05
Ätzwirkung
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