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Schwefelsäure chem. rein 50% (1000kg Container)
Anzahl | Stückpreis | Grundpreis |
---|---|---|
Ab 1 Palette |
780,00 €*
|
0,78 €* / 1 Kilogramm |
Ab 2 Paletten |
710,00 €*
|
0,71 €* / 1 Kilogramm |
Ab 4 Paletten |
660,00 €*
|
0,66 €* / 1 Kilogramm |
Ab 6 Paletten |
640,00 €*
|
0,64 €* / 1 Kilogramm |
Produktinformationen Schwefelsäure 50% chem. rein
Unsere chemisch reine Schwefelsäure 50% ist die perfekte Lösung für anspruchsvolle Anwendungen, die höchste Qualität und Präzision erfordern. Als klare, farblose Flüssigkeit bietet sie eine vielseitige Basis für eine breite Palette von chemischen Prozessen und Anwendungen.Eigenschaften von Schwefelsäure 50% chem. rein
Klarheit:Anwendung Schwefelsäure 50% chem. rein
Chemische Forschung:Alle Angaben ohne Gewähr!
Merkmal | Einheit/Text | untere Grenze | obere Grenze | Methode |
Aussehen | klare, farblose Flüssigkeit | |||
Gehalt H2SO4
| % | 49,5 | 50,5 | |
Eisen | mg/l | 1 |
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäß HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.
Pflicht zur Endverbleibserklärung
Die Endverbleibserklärung ist ein von dem Warenempfänger zu unterschreibendes Dokument, in dem die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und ggf. das Empfängerland dokumentiert sind.
Die Endverbleibserklärung ist vom 01.01. – 31.12. desselben Jahres gültig.
Wenn Sie einen Artikel bestellen, für den eine Endverbleibserklärung notwendig ist, füllen Sie bitte das bei dem Artikel hinterlegte Formular aus und senden sie es mit der Bestellung an uns zurück. Danach wird Ihre Bestellung bearbeitet.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

GHS05
Ätzwirkung
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