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Natriumbenzoat gran, LM (500kg Palette)
Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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Ab 1 Sack |
1.585,00 €*
|
3,17 €* / 1 kg |
Ab 2 Säcke |
1.525,00 €*
|
3,05 €* / 1 kg |
Ab 4 Säcke |
1.480,00 €*
|
2,96 €* / 1 kg |
Ab 6 Säcke |
1.460,00 €*
|
2,92 €* / 1 kg |
Natriumbenzoat gran, LM (500kg Palette)
Produktinformationen Natriumbenzoat gran. LM
Natriumbenzoat, auch bekannt als E211, ist eine chemische Verbindung, die als leistungsstarker Lebensmittelzusatzstoff Verwendung findet. Es handelt sich hierbei um das Natriumsalz der Benzoesäure, einer Substanz mit erstaunlichen Eigenschaften.Anwendung Natriumbenzoat gran. LM
Es wird häufig als Konservierungsmittel in Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, um das Wachstum von Hefen, Schimmelpilzen und Bakterien zu hemmen und somit die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern. Neben dem Einsatz als Lebensmittelzusatzstoff, findet Natriumbenzoat auch in der Kosmetik Verwendung. In der Kosmetik wird dieser Stoff ebenfalls als Konservierungsmittel eingesetzt.Merkmale | Einheit/Text | untere Grenze | obere Grenze | Methode |
Chemische Formel | C7H5O2Na | |||
Molekulargewicht | 144,11 | |||
CAS Nr.: | 532-32-1 | |||
EINECS | 208-534-8 | |||
Chemisch-Physikalische Werte: | ||||
Schmelzpunkt (Benzoesäure) | °C | 121,5 | 123,5 | |
Gehalt | % | 99,0 | ||
Aussehen | weißes kristallines Pulver oder Granulat | |||
Geruch | fast geruchlos | |||
Alkalität oder Alcidität | nicht mehr als 0,25 ml 0,1 N NaOH oder 0,1 N HCl | |||
Löslichkeit in Wasse | gut löslich | |||
Löslichkeit in Ethanol | mäßig löslich | |||
Trocknungsverlust | % | 1,5 | ||
Arsen | mg/kg | 3 | ||
Blei | mg/kg | 2 | ||
Quecksilber | mg/kg | 1 | ||
Chlorierte organische Verbindungen | max. 0,06 % (berechnet als Chlorid) | |||
Leicht carbonisierbare Stoffe | entspricht Test | |||
Leicht carbonisierbare Stoffe | entspricht Test |
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäß HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS07
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