Weitere Konzentrationen
Natronlauge 30% EN896 (225kg Palette)
Anzahl | Stückpreis | Grundpreis |
---|---|---|
Ab 1 Palette |
571,50 €*
|
2,54 €* / 1 Kilogramm |
Ab 2 Paletten |
546,75 €*
|
2,43 €* / 1 Kilogramm |
Ab 4 Paletten |
528,75 €*
|
2,35 €* / 1 Kilogramm |
Ab 6 Paletten |
519,75 €*
|
2,31 €* / 1 Kilogramm |
Produktinformationen Natronlauge 30% EN896
Die Lauge ist eine der am häufigsten verwendeten Labor- und Industriechemikalien und liegt in einer Konzentration von 30% in technischer Qualität vor. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der DIN EN 896.Anwendung Natronlauge 30% EN896
Chemischen Industrie:Alle Angaben ohne Gewähr!
Aussehen | klar, wasserhell |
Gehalt NaOH | 29 – 31 % |
Dichte 20 °C | 1,317 – 1,339 g / ml |
- Getränkeindustrie (z.B. Flaschenreinigung, Reinigung von Tanks)
- Milchindustrie (z.B. Reinigungsmittel für Leitungen oder Tanks)
- Reinigungsindustrie (z.B. Herstellung von Seife)
- galvanische Industrie
- Abflussreiniger
- Abbeizmittel
Allgemeine Hinweise
Die in der Produktinformation und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen anwendungstechnischen Hinweise beruhen auf unseren technischen Erfahrungen. Die Angaben stellen keine verbindlichen Zusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Eignung des Produkts zu einem konkreten Einsatzzweck bedarf der vorherigen Prüfung.
Diese Produktinformation entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Wareneingangskontrolle gemäß HGB §§ 377 f.
Alle Produkte werden nach Kundenwunsch hergestellt, abgefüllt und konfektioniert.
Pflicht zur Endverbleibserklärung
Die Endverbleibserklärung ist ein von dem Warenempfänger zu unterschreibendes Dokument, in dem die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und ggf. das Empfängerland dokumentiert sind.
Die Endverbleibserklärung ist vom 01.01. – 31.12. desselben Jahres gültig.
Wenn Sie einen Artikel bestellen, für den eine Endverbleibserklärung notwendig ist, füllen Sie bitte das bei dem Artikel hinterlegte Formular aus und senden sie es mit der Bestellung an uns zurück. Danach wird Ihre Bestellung bearbeitet.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05
Ätzwirkung
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